Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz europaweit in Kraft. Damit wird die digitale Barrierefreiheit in vielen Bereichen gesetzlich verpflichtend. Das bedeutet, dass Websites, Onlineshops, Apps und digitale Dienste so gestaltet sein müssen, dass sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind, einschließlich Menschen mit Behinderungen. Coralie Schneider und David Hagestedt, beide aus dem Bereich Web-Produktmanagement und Web-Anwendungen bei NORDWEST, erzählen unter anderem, welche Vorgaben für wen gelten, welche Hilfsmittel zur Umsetzung es gibt und wie NORDWEST beim eSHOP unterstützt.