In dieser Folge geht es um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – kurz LkSG. Es regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzaspekten in den weltweiten Lieferketten. Bei Verstößen drohen saftige Strafen. Indirekt können auch jetzt viele kleinere Unternehmen davon betroffen sein, auch wenn sie gesetzlich noch nicht verpflichtet sind, ihren Sorgfaltspflichten nachzukommen. Stefanie Neitzert vom TÜV Rheinland Consulting und Stefan Richlick, Geschäftsbereichsleiter Einkaufsprozesse & Beschaffung bei NORDWEST, berichten über Dos und Don’ts sowie die konkrete Umsetzung des LkSG im Unternehmen.